Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg ⎜ 63 Fort- und Weiterbildung zum Erhalt der Berufskompetenz, zur fachlichen Spezialisierung wie zum beruflichen Aufstieg gilt als weiteres wichtiges Handlungsfeld zur Deckung vor allem auch der qualitativen Fachkräftebedarfe im Gesundheitswesen. Unter anderem mit Blick auf die angestrebte Akademisierung verschiedener Gesundheitsfachberufe ist zu prüfen, inwieweit die Universitäten im Bereich der beruflichen Fortbildung (und ggf. auch Weiterbildung) für Gesundheitsfachberufe aktiv (bzw. noch aktiver) werden können. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf den Qualifizierungsbedarf von Praxisanleiter/innen zu legen. Eine solche Öffnung der Universitäten könnte die angestrebte Akademisierung der Gesundheitsfachberufe positiv befördern, da eine größere Nähe zwischen Gesundheitswirtschaft und Universität hergestellt wird. Konkret ist zu klären, inwieweit im Rahmen einer Modellklausel der landesrechtliche Handlungsrahmen für Weiterbildung dahingehend überarbeitet werden kann, dass Universitäten als Weiterbildungsträger aktiv werden können. Die Kosten der Fort- und Weiterbildung werden teilweise von den Einrichtungen, teilweise aber auch von den Mitarbeiter/innen (z. B. in den Therapiepraxen) getragen. Dies kann sich hemmend auf die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten und die Weiterbildungsbeteiligung der Einrichtungen auswirken. Daher sollte auf Landesebene geprüft werden, inwieweit bereits vorhandene Förderungsinstrumente verstärkt auch zur (teilweisen) Finanzierung der Weiterbildungskosten in den Gesundheitsfachberufen eingesetzt werden können. Hier wäre neben Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit insbesondere die Anwendbarkeit der „Weiterbildungsrichtlinie“ in den medizinischen und therapeutischen Berufen zu prüfen. Unabhängig davon sind die Einrichtungen gefordert, durch Personalbemessung und zielgruppenorientierte Personaleinsatzkonzepte zu gewährleisten, dass die Beschäftigten die Weiterbildungsangebote komplett oder zumindest teilweise während der Arbeitszeit wahrnehmen können und gleichzeitig der Betriebsablauf störungsfrei fortgeführt werden kann. Ob im Rahmen von Weiterbildungsförderung auch die Möglichkeit besteht, Lösungen für die Kompensation weiterbildungsbedingter Personalausfallzeiten zu finden, bedarf der Diskussion. Aufgrund arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen scheint die Kompensation solcher Personalausfälle auf Basis von Förderinstrumenten auf den ersten Blick schwierig. Um eine effektive Nutzung der vielfältigen Förderinstrumente sicherstellen zu können, ist der Aufbau eines Förderwegweisers Gesundheitswirtschaft zu empfehlen, der sowohl den Beschäftigten als auch den Einrichtungen dabei hilft, sich einen Überblick über die differenzierte Förderlandschaft zu verschaffen. Wiederum ist zu prüfen, inwieweit ein solches Informationsangebot an bereits bestehende Informationssysteme (etwa die Weiterbildungsdatenbank Berlin-Brandenburg) angedockt werden kann. 3.6.4 Strukturen und Vernetzung Einige der untersuchten Berufe sind durch strukturell bedingte Unterfinanzierung gekennzeichnet, was zu einer Verschärfung der Fachkräftesituation führt. Aus der Perspektive einer ausreichenden Fachkräfteverfügbarkeit in kurzer und mittlerer Frist sollte zur Schlie-
64 ⎜ Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg ßung dieser Finanzierungslücken nicht auf „große Reformen“ gewartet, sondern nach Lösungen gesucht werden, welche kurzfristig durch die Länder, die Kassen und die Einrichtungen des Gesundheitswesens realisiert werden können. Zu den unterfinanzierten Bereichen, in denen akuter Handlungsbedarf besteht, gehören zum ersten die Therapieberufe. Da die Vergütung der Heilmittelerbringer gesetzlich an die Grundlohnsumme gebunden ist und deren Steigerung in den letzten Jahren zumeist unter der Entwicklung der Inflationsrate lag, ist eine rückläufige Lohnentwicklung bei steigenden Ansprüchen an die Qualität der Versorgungsleistungen festzustellen. Um diesen Negativtrend zu durchbrechen, ist die Abkopplung oder die temporäre Aussetzung der Grundlohnsummenbindung zu empfehlen, wie es zum Beispiel im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 oder in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Jahr 2013 geschehen ist. Damit könnte zugleich ein Schritt zur Ost-West-Angleichung der Einkommen geleistet werden. Auch in der Pflege sind Neujustierungen bei den Einkommen ratsam. Die unterschiedlichen Lohnniveaus zwischen Brandenburg und Berlin sowie der Niveauunterschied zu Westdeutschland verursachen Pendler- und Wanderungsbewegungen, die zu Lasten peripherer Regionen gehen. Um ein einheitliches Lohnniveau zumindest in Berlin- Brandenburg erreichen zu können, wäre der Anstoß einer bundespolitischen Initiative zur Durchsetzung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung der geltenden Branchentarifverträge zu prüfen. Um den Negativeffekten finanzieller Schieflagen frühzeitig entgegenwirken zu können, scheint eine Stärkung der Verhandlungsposition der Leistungserbringer notwendig. So stehen aktuell kleine Berufsverbände (etwa in den Therapieberufen) in Preis- und Gebührenverhandlungen mit Krankenkassen, die trotz regionaler Untergliederung auf Bundesländerund Bundesebene organisiert sind und eine deutlich größere Verhandlungsmacht repräsentieren. Auch wenn inzwischen für die Berufsverbände die Möglichkeit besteht, Verhandlungen als gescheitert zu erklären und eine Schiedsstelle anzurufen, sind die Verhandlungspositionen weiterhin ungleichgewichtig ausgeprägt. Daher wurde in den Expertengesprächen der Vorschlag an die Berufsverbände, insbesondere in den Therapieberufen, unterbreitet, zu prüfen, ob eine Bündelung der Verhandlungsmacht fachlich begründbar und verbandspolitisch machbar ist. Eine solche Kooperation könnte auch dabei helfen, die notwendige Professionalisierung gerade kleinere Verbände weiter voranzutreiben. An die Adressen der Einrichtungen und Trägerverbände ist der Vorschlag gerichtet, zu prüfen, ob gemeinsame Verhandlungen (zum Beispiel der privaten und freigemeinnützigen Träger in der Pflege) mit den Krankenkassen hilfreich sein können, um die Finanzierungssituation zu verbessern. Im Hinblick auf die sich abzeichnenden Herausforderungen innerhalb der Gesundheitswirtschaft scheint darüber hinaus eine andere Verhandlungskultur zwischen Kosten- und Leistungsträgern notwendig zu sein. Der Verantwortung, die diese Akteure im deutschen Gesundheitssystem für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung insgesamt tragen, wird man mittelfristig nur gerecht werden können, wenn zukünftige Anforderungen an das Versorgungssystem bei den Kostenverhandlungen wesentlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Im Sinne der Pfadabhängigkeit komplexer Systeme sind die Gestaltungsspielräume der Zukunft heute vorzubereiten, wenn sie in den kommenden Jahren tragen sollen. Hierfür bedarf es kooperativer Ansätze, auf deren Basis kurzfristig orien-
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