Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg ⎜ 33 Fachkräfte halten – Fluktuation in den Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft Die Gesundheitswirtschaft zeichnet sich durch eine hohe Arbeitsmarktdynamik aus. 42 Prozent der Befragten (454 von 1.071 Fällen) haben angegeben, dass Beschäftigte im Jahr 2013 die Einrichtung verlassen haben. Ein Teil dieser Bewegung dürfte dem altersbedingten Ersatzbedarf geschuldet sein. Aber auch der frühzeitige Berufswechsel (Fluktuation) spielt in der Gesundheitswirtschaft eine nicht unerhebliche Rolle. Berufsübergreifend wurden die Einrichtungen nach den Gründen des Verlassens der Einrichtungen gefragt. Immerhin 31 Prozent der Antwortenden (insgesamt 436 Fälle), in denen Beschäftigte die Einrichtung verlassen haben, gaben Abwerbung durch eine andere Einrichtung als Grund an. Abbildung 1 zeigt, welche weiteren Gründe die hohe Mitarbeiterfluktuation bedingen: Abbildung 1: Gründe des Verlassens der Einrichtung Beschäftigte wurden von einer anderen Einrichtung abgeworben Kündigung durch Betrieb 27,1% 30,3% Unbekannte Gründe Gesundheitliche Gründe Hohe Arbeitsbelastung Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages 22,0% 19,5% 16,3% 13,8% Ruhestand 9,6% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Quelle: SÖSTRA/IMU Einrichtungsbefragung 2014, Mehrfachnennungen möglich Zwischen den Bundesländern gibt es hinsichtlich der einzelnen Begründungen nur beim Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages Unterschiede. Diese Option wurde in Berlin mit 16 Prozent verhältnismäßig häufig gewählt (Brandenburg 10 Prozent). Auch das ist ein Hinweis auf länderspezifische Arbeitsmarktlagen. Betont werden muss allerdings, dass die in der Abbildung nicht aufgeführten „sonstigen Gründe“ ebenfalls eine sehr hohe Bedeutung haben (39 Prozent der Nennungen). Relevante sonstige Gründe sind vor allem eine berufliche Neuorientierung der Beschäftigten oder familiäre/persönliche Motive, wobei vor allem die Motive der beruflichen Neuorientierung ein relevantes Handlungsfeld der Fachkräftesicherung sein könnten/sollten. Bei der Betrachtung der Verlassensgründe nach Einrichtungstyp ergeben sich deutliche Unterschiede: • In Krankenhäusern spielt die Kündigung durch den Betrieb eine marginale Rolle. Verhältnismäßig stark fällt der Anteil des Verlassens aus unbekannten Gründen aus. Dies lässt sich durch die Betriebsgröße erklären (den Personalverantwortlichen ist der Verlassensgrund nicht bekannt).
34 ⎜ Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg • In Pflegeeinrichtungen haben im Jahr 2013 verhältnismäßig viele Beschäftigte (21 Prozent) die Einrichtung nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages verlassen. Ebenso lag der Anteil der Antwortenden, bei denen eine Kündigung durch den Betrieb ausgesprochen wurde, in den Pflegeeinrichtungen (v. a. ambulante) recht deutlich über dem Durchschnitt (34 gegenüber 27 Prozent). Die Abwerbung durch andere Einrichtungen ist vor allem in ambulanten Pflegeeinrichtungen in Berlin ein Grund für das Verlassen der Einrichtungen. • In den Praxen ist der Anteil der abgeworbenen Beschäftigten in Brandenburg besonders hoch. Im Gegenzug ist das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages in Berliner Praxen ausgeprägter. Es bestätigt sich, dass für die Fachkräftesicherung die Festigung bestehender Arbeitsverhältnisse hoch bedeutsam ist. Die Einrichtungsbefragung zeigt, dass die Einrichtungen eine ganze Reihe an Aktivitäten durchführen, um ihre Fachkräfte zu halten (vgl. Tabelle 16). Dabei werden am häufigsten Maßnahmen umgesetzt, die auf die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse bei der Dienstplangestaltung und die Flexibilisierung der Arbeitszeiten abzielen. Mehr als die Hälfte der 983 Antwortenden gab an, auf Wunsch der Beschäftigten die Arbeitszeit von einer Voll- auf eine Teilzeitstelle reduziert zu haben, eine Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen (als Maßnahme zur Deckung der Fachkräftenachfrage) scheint in vielen Fällen nicht den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen. An dritter Stelle der genannten Maßnahmen stehen Angebote zusätzlicher Fort- und Weiterbildungen. Bei der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen sind keine relevanten Unterschiede festzustellen. Dies spricht dafür, dass es nicht die Maßnahme der Fachkräftebindung gibt (vgl. Tabelle 16).
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