Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg ⎜ 105 Beschäftigtenzahlen für Berlin legen jedoch die Vermutung nahe, dass auch hier eher ein Verhältnis von 1 zu 175 realistisch ist. Aus Gründen der Komplexitätsreduzierung wird dieses Verhältnis in der weiteren Projektion daher für beide Bundesländer als Basiswert angenommen. Demnach wären in den Beobachtungszeiträumen folgende Beschäftigtenbestände in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege notwendig: Tabelle 48: Möglicher Bestand an Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Jahren 2020 und 2030 Bundesland / Region 2013 2020 2030 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Berlin 3.100 3.300 3.350 Brandenburg 1.937 2.000 1.600 Berlin-Brandenburg 5.037 5.300 4.900 Quelle: eigene Berechnungen Aus dieser möglichen Bestandsentwicklung der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen ergibt sich in der Zeit bis 2020 in Berlin ein Erweiterungsbedarf von rund 200 Fachkräften. In Brandenburg bleibt der erwartete Erweiterungsbedarf bei unter 100 Fachkräften. Im darauf folgenden Jahrzehnt kommt in Berlin noch eine geringe Bestandserweiterung hinzu, während in Brandenburg der Bestand deutlich zurückgeht – möglicherweise um rund 400 Fachkräfte. Für die Region insgesamt ergibt sich daraus ein Minus in vergleichbarer Größe. Sollten sich, ähnlich wie für die Gesundheits- und Krankenpflege in der Variante verbesserter Rahmenbedingungen skizziert, auch in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege die Beschäftigungsbedingungen in nächster Zeit günstiger gestalten, könnte in Berlin der Erweiterungsbedarf insbesondere für die Zeit 2020 bis 2030 größer und in Brandenburg würde in dieser Dekade der Beschäftigungsabbau spürbar geringer ausfallen. Ersatzbedarfe bestimmen weitgehend die Nachfrage nach Fachkräften Nachfrage nach Fachkräften wird auch durch Ersatzbedarf entstehen (Renteneintritte und Fluktuation). Die relativ junge Altersstruktur der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen führt dazu, dass der altersbedingte Ersatzbedarf nicht den gleichen Stellenwert wie in anderen Tätigkeiten einnimmt. Gleichwohl ist aufgrund der Beschäftigtenzahlen ein altersbedingter Ersatzbedarf erkennbar. Bis 2020 muss mit rund 700 altersbedingt ausscheidenden Fachkräften gerechnet werden. Im darauf folgenden Jahrzehnt kommen weitere 700 Beschäftigte hinzu. Zum fluktuationsbedingten Ersatzbedarf liegen keine berufsspezifischen Daten vor. In Anlehnung an die oben zitierte Untersuchung zu den Gesundheits- und Krankenpfleger/innen wird hier angenommen, dass rund 10 Prozent der Beschäftigten innerhalb von 15 Jahren in eine andere berufliche Tätigkeit wechseln. Daraus kann ein fluktuationsbedingter Ersatzbedarf von insgesamt rund 500 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen bis 2030 abgeleitet werden.
106 ⎜ Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg Schwache Nachfrage nach Fachkräften in der Zeit bis 2030 In der Zusammenführung der hier dargestellten Quellen geht insgesamt eine schwache Nachfrage nach Fachkräften für die Zeit bis 2030 hervor. Der altersbedingte Ersatzbedarf ist hierbei eine relativ stabil einzuschätzende Komponente der weiteren Bedarfsentwicklung. Da die Bestandsentwicklung und die Fluktuation wesentlich stärker von strukturellen Rahmenbedingungen beeinflusst werden, können die entsprechenden Entwicklungsprognosen nur plausible Trends abbilden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Zeitraum bis 2030 in Berlin und Brandenburg ein Neubedarf an Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen in der Größenordnung von 800 Beschäftigten und bei wirksamen Strukturveränderungen von rund 1.200 Beschäftigten entstehen wird. Diesem Fachkräftebedarf stehen angebotsseitig Potenziale aus dem Bestand der Arbeitslosen sowie im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung. Der Arbeitslosenbestand ist jedoch insgesamt zu vernachlässigen. Legt man die aktuellen Absolventenzahlen zu Grunde, so ist jährlich mit rund 70 neuen Fachkräften (50 in Berlin, 20 in Brandenburg) zu rechnen. Dementsprechend sind bis 2020 etwa 490, bis 2030 ca. 1.200 neue Fachkräfte durch Ausbildung zu erwarten. Damit ist es wahrscheinlich möglich, quantitativ den größten Teil des zukünftigen Bedarfs zu decken. 101 4.3.4 Berufsspezifische Handlungsempfehlungen • In der Kinderkrankenpflege sind Fachkräfteengpässe – abgesehen von punktuellen Schwierigkeiten bei der Mitarbeiterakquise – nicht zu erwarten. Relevant sind in diesem Kontext eher Fragen der Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen sowie Lösungen für praktikable Ausbildungsstrukturen trotz begrenzter Fachkräftenachfrage. Hierbei ist zwischen den Kosten kleiner Ausbildungsklassen auf der einen und der Mobilität angehender Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen auf der anderen Seite abzuwägen. Handlungsbedarf besteht darüber hinaus – wie in fast allen Gesundheitsfachberufen – in der Ausgestaltung der Arbeitszusammenhänge. Die Einkommensverhältnisse der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sind vergleichsweise gut. Zentrales Problem dürfte die auch in diesem Bereich steigende Arbeitsverdichtung und -belastung sein. Auch die Schnittstelle zur Ärzteschaft dürfte im Hinblick auf die Beschäftigungsbedingungen weiter an Bedeutung gewinnen. Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements werden auch für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen noch relevanter werden. In welchen Bereichen diesbezüglich Unterstützungsbedarf besteht, ist den entsprechenden Ausführungen zu den Gesundheits- und Krankenpfleger/innen (Abschnitt 4.1.5) zu entnehmen. Ob die 101 Die integrierte Pflegeausbildung wird auch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege einschließen. Inwieweit es unter den neuen Rahmenbedingungen gelingt, bedarfsgerecht auszubilden, ist offen.
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