22 Gesundheitsbericht Berlin-Brandenburg 2015 – Betriebliche Gesundheitsförderung und -management 3.6 Präventionsgesetz Das Präventionsgesetz stärkt die Kooperation der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) trat in seinen wesentlichen Teilen am 25.07.2015 in Kraft. Einige Artikel treten erst zum 01.01.2016 in Kraft. Das Präventionsgesetz besteht zu großen Teilen aus Änderungen der §§ 20ff SGB V. Die Stärkung der Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) ist ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes. „Es sollen verstärkt gesundheitsförderliche Strukturen in den Betrieben unterstützt werden, etwa in Gestalt von gesundem Kantinenessen, Workshops zur Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstils oder durch Kurse zur Förderung der individuellen Stressbewältigungskompetenzen der Beschäftigten“ (Bundesministerium für Gesundheit 2014). Das Präventionsgesetz sieht eine engere Verknüpfung von Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz vor, u. a. durch eine stärkere Einbeziehung der Betriebsärzte in die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Weiter ist die Verknüpfung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und den primärpräventiven Angeboten der Krankenkassen vorgesehen. Betriebs ärzte können künftig eine Präventionsempfehlung im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen abgeben, die von den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung einer Präventionsleistung berücksichtigt werden muss. Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren, wobei der Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung in den Lebenswelten, darunter den Betrieben, mit rund 300 Mio. Euro im Jahr liegt. Das Gesetz schreibt höhere Primärprävention-Pflichtausgaben vor. Ab 2016 müssen mindestens 7 Euro je Versicherten zur Vorbeugung von Krankheiten durch Krankenkassen aufgewendet werden (gegenüber 3,17 Euro zuvor). Von diesen 7 Euro sind 2 Euro fest für die BGF gebunden (Bundesministerium für Gesundheit 2015). Durch das Präventionsgesetz wird eine Nationale Präventionsstrategie (§20d) sowie die Nationale Präventionskonferenz (§20e) geschaffen, in der die Krankenkassen neben weiteren Sozialversicherungsträgern eine wichtige Rolle spielen.
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81 7. Analyse der Arbeitsunfälle u
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93 8. Gegenüberstellung der Ergebn
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99 9. Anhang A1 Erläuterungen zu d
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131 Quellenangaben Literaturverzeic
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Herausgeber Clustermanagement Gesun
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