Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg ⎜ 133 Hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in der Zeit bis 2030 In der Zusammenführung der hier dargestellten Quellen voraussichtlicher Nachfrage nach neu für die Helfertätigkeiten in der Altenpflege zur Verfügung stehenden Arbeitskräften geht ein enormer Anstieg des Arbeitskräftebedarfs in der Zeit bis 2030 hervor. Tabelle 73: Übersicht über die Quellen des Arbeitskräftebedarfs an Pflegehilfskräften 2013 bis 2030 Berlin Zeiträume Erweiterungsbedarf Altersbedingter Ersatzbedarf Fluktuationsbedingter Ersatzbedarf Fachkräfteneubedarf 2013-2020 3.500 2.000 6.000 11.500 2020-2030 7.000 1.700 8.000 16.700 2013-2030 insgesamt 10.500 3.700 14.000 28.200 Brandenburg Zeiträume Erweiterungsbedarf Altersbedingter Ersatzbedarf Fluktuationsbedingter Ersatzbedarf Fachkräfteneubedarf 2013-2020 2.500 1.500 4.000 8.000 2020-2030 5.000 1.500 6.000 12.500 2013-2030 insgesamt 7.500 3.000 10.000 20.500 Berlin-Brandenburg Zeiträume Erweiterungsbedarf Altersbedingter Ersatzbedarf Fluktuationsbedingter Ersatzbedarf Fachkräfteneubedarf 2013-2020 6.000 3.500 10.000 19.500 2020-2030 12.000 3.200 14.000 29.200 2013-2030 insgesamt 18.000 6.700 24.000 48.700 Quelle: eigene Berechnungen Im Zeitraum bis 2030 entsteht in Berlin und Brandenburg für die Helfertätigkeiten in der Altenpflege ein Neubedarf an Arbeitskräften in der Größenordnung von rund 50.000 Beschäftigten (vgl. Tabelle 73). Diesem Arbeitskräftebedarf stehen angebotsseitig Potenziale aus dem Bestand der Arbeitslosen sowie im Rahmen der Ausbildung gegenüber. Der Arbeitslosenbestand ist in den letzten Jahren gewachsen, sodass hier prinzipiell eine mögliche Quelle zur Deckung entstehender Bedarfe besteht. Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht alle Arbeitslosen für eine Tätigkeit in der Pflege gewonnen werden können. Die Ausbildungszahlen der staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/innen machen deutlich, dass diese vermutlich nur zu einem geringen Teil die sich zeigende Lücke decken können.
134 ⎜ Einrichtungsbefragung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg 4.5.4 Berufsspezifische Handlungsempfehlungen • Die Altenpflege ist ein Berufsfeld, in dem bereits zahlreiche Untersuchungen durchgeführt und Handlungsempfehlungen entwickelt worden sind. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Brandenburger Fachkräftestudie Pflege, das Berliner Bündnis Altenpflege oder auch die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege auf Bundesebene. Die dort aufgeführten Handlungsempfehlungen sind zu begrüßen und gelten weiterhin. Ganz wesentliche Empfehlungen richten sich auf eine Steigerung der Attraktivität der hier angesiedelten Berufe. Ansatzpunkte hierfür werden in besseren Arbeitsbedingungen, vor allem aber in höheren Löhnen und Gehältern (dies betrifft auch die Ausbildungsvergütung) gesehen. • Die Fluktuation ist ein wesentlicher Faktor für entstehende Arbeitskräftebedarfe in der Altenpflegehilfe. Entsprechend sind Maßnahmen notwendig, mit denen Fluktuation reduziert werden kann. Wie bereits erwähnt dürften hierbei Fragen der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung von großer Relevanz sein. Nur wenn Tätigkeiten in der Altenpflegehilfe mit Hilfstätigkeiten in anderen Branchen konkurrieren können, wird eine Erhöhung der Berufstreue erreichbar sein. Ein Branchenvorteil der Pflege könnte in diesem Kontext die Möglichkeit spezifischer Fort- und Weiterbildung sein. Wenn Beschäftigte qualifikationsgerecht eingesetzt werden, dann dürfte eine höhere Qualifikation sich auch positiv auf ihre Verweildauer im Beruf auswirken. Am erfolgversprechendsten sind hierbei Aufstiegsqualifizierungen (von der Basisqualifizierung über staatlich anerkannte Helfertätigkeit bis hin zur Pflegefachkraft). Zu prüfen wäre auch, inwieweit fachliche Spezialisierungen (auf Helferniveau) dazu beitragen, dass Hilfskräfte sich stärker mit ihrer Tätigkeit identifizieren. Wie bei der Aufstiegsqualifizierung können solche Ansätze vermutlich nur greifen, wenn die Differenzierung von Tätigkeitszuschnitten und Verantwortlichkeiten (zwischen den Qualifikationsstufen und bei fachlicher Spezialisierung auch innerhalb der Qualifikationsstufen) weiter vorangetrieben wird. • Die Befragung hat gezeigt, dass staatlich anerkannte Hilfskräfte und solche, die nicht staatlich anerkannt sind, in der Regel gleiche bzw. vergleichbare Tätigkeiten ausüben. In der Konsequenz bedeutet dies, dass z. B. Altenpflegehelfer/innen mit staatlicher Anerkennung in erster Linie dann einen Gewinn aus ihrer Ausbildung ziehen, wenn sie diese für eine Aufstiegsqualifizierung zur examinierten Pflegefachkraft nutzen können. Ist dies nicht der Fall, droht anerkannten Altenpflegehilfskräften eine inhärente Dequalifizierung: Für sie sehen die Einrichtungen nur in geringem Umfang andere Einsatzgebiete vor, so dass staatlich anerkannte Altenpflegehilfskräfte ihren qualifikatorischen Vorsprung nicht umsetzen können. Da der Einsatz von Pflegehilfskräften mit staatlich anerkanntem Abschluss im Vergleich zu Pflegehelfer/innen mit Basisqualifizierung grundsätzlich einen fachlichen Grundstandard sichert – auch wenn die Befragungsergebnisse eine andere Praxis aufzeigen – ist einem solchen Trend entgegenzuwirken. Um derartiger Dequalifizierung im Pflegealltag zu begegnen, sollten Tätigkeitsprofile erarbeitet und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Sie sollten den qualifikatorischen Mehrwert ausgebildeter Altenpflegehilfskräfte hervorheben und Ansatzpunkte
Einrichtungsbefragung zur Situation
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